Ablehnung Antrag Hilfsmittel

Wer hat das nicht schon erlebt, man beantragt ein Hilfsmittel und der Antrag wird abgelehnt. Bei einem Widerspruch muss man oft Jahre auf den Ausgang des Urteils vor Gericht warten. Man könnte diese Wartezeit aber umgehen, indem man ein Eilverfahren vor Gericht einleitet. Es ist eine gute Möglichkeit über eine einstweilige Verfügung, die Wartezeit zu verkürzen.

Einstweilige Verfügung:

Dazu muss der Antragsteller einen Antrag auf „Erlass einer einstweiligen Verfügung“ einen sogenannten „Verfügungsanspruch“ bei Gericht stellen. Der „Verfügungsanspruch“ sichert den Dringlichkeitsanspruch und macht die Eilbedürftigkeit deutlich. In diesem „Verfügungsanspruch“ muss der Antragsteller glaubhaft begründen, dass und warum eine Dringlichkeit vorliegt.

Prüfung:

Das zuständige Verwaltungsgericht erlässt daraufhin im Regelfall ohne mündliche Verhandlung kurz nachdem Antragstellung eine einstweilige Verfügung. Dieses Verfahren dauert in der Regel wenige Tage.

Der Antrag ist dann direkt beim zuständigen Gericht einzureichen.

Sollte das Gericht aber Zweifel am Antrag haben, könnte es doch noch zu einer mündlichen Verhandlung kommen, um den Antragsgegner anzuhören, bevor die einstweilige Verfügung erlassen wird. Um so wichtiger ist es, dass in der Begründung die Dringlichkeit im „Verfügungsgrund“ genau beschrieben wird, damit die Notwendigkeit ersichtlich wird.

Bei der Begründung steht einem die Pflegeberatung hilfreich zur Seite.

Entscheidung:

Wenn das Gericht der einstweilige Verfügung zustimmt, wird sie dem Antragsteller zugestellt. Der Antragsteller muss die Verfügung dann innerhalb 1 Monats an den Beschuldigten, (Ablenungsstelle, z. B. Krankenkasse) zustellen.

Wichtig:

die Verfügung muss innerhalb eins Monats dem Beschuldigten zugestellt werden, sonnst ist sie ungültig.

Kosten:

Wenn das Gericht den Antrag zustimmt, trägt der Antragsgegner die Kosten.

Lehnt das Gericht den Antrag ab, müssen Sie die Kosten tragen.

Darum ist es immer von Vorteil, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, da sie die Kosten von Verfügungen oder Anordnung übernehmen. Man sollte unbedingt darauf achten, dass es im Versicherungstarif vermerkt ist.

Wir können natürlich nicht dafür garantieren das jeder Antrag auch durchgeht, aber mit dem Verfügungsanspruch ist die warscheinlichkeit doch sehr viel größer.

Wir drücken allen die Daumen.

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